Eigentlich gibt es das ja gar nicht. Zuviel des Zufalls. Da könnte man mal wieder einen echten Bolley vermuten, aber ich wars diesmal nicht.
Ich, kleine, süße und jetzt auch graue (aber nicht mausgraue) Sozialarbeitermaus hab mich über meinen Arbeitgeber (ich sag jetzt nicht Arbeitgeberratte) geärgert und nach langem Zaudern, Zögern, Bitten und Betteln, was alles unerhört blieb, einem, Sozialarbeitermäusen bekannten Anwaltsprinzen zugewandt und ihn um Unterstützung gebeten, ganz rechtmäßig mit Absegnung meiner Rechtsschutzversicherung, nachdem mein Solibündnis GEW ebenso wie die Anwaltschaft des DBG so kläglich versagte, dass ich schließlich ausgetreten bin. Frohen Mutes schritt ich voran im Arbeitskampf, im eigenen, und wähnte mich mit ihm als Verstärkung gut aufgehoben, diesen erfolgreich auszufechten.
Nachdem der erste Termin vorm Arbeitsgericht kläglich versandete, da der gegnerische Anwalt es nicht für nötig fand auch nur einen einzigen Satz zur fünfzehnseitigen Begründung meines Begehrs zu verlieren und die Richterin ihm auftrug für den Folgetermin, der am vergangenen Freitag stattfand eine Stellungnahme zu verfassen, war ich sehr gespannt, wie sich die Lage fortentwickelt. Zwischenzeitlich verließ mein Anwalt die Kanzlei und der Hauptprinz oder besser der Sozialarbeitermäusekönig übernahm meinen Fall. Aber das konnte ja eigentlich nicht zu meinen Nachteil sein…
Am Freitag aber ereilte mich eine Lektion, auf die ich gern verzichtet hätte. Es gab bis drei Tage vor der Verhandlung kein Vorschlag meines Arbeitgebers. Dann informierte mich mein Anwalt über einen Vergleichsvorschlag. Innert Stunden sollte ich mich entscheiden, ihn anzunehmen, da man dann die Verhandlung absagen könne. Allerdings lag überhaupt kein Schriftstück vor, an dem ich mich ernsthaft hätte orientieren können. Dies fragte ich dann noch an. Allerdings gab es ein solches eben einfach nicht. Etwas genervt war mein Anwalt dann von meinem Ansinnen, auf der Verhandlung zu bestehen. Zwei Stunden vor der Verhandlung lag dann ein Anschreiben meines Arbeitgebers mit der Formulierung eines Vergleichs vor. Fünf Sätze lang. Wahrscheinlich sehr gut bezahlte fünf Sätze.
Mein Anwalt erschien 2 Minuten vor Verhandlungsbeginn und bot mir an, noch offene Fragen zu klären. Immerhin erklärte er dann noch, dass ich diese Verhandlung tatsächlich gwinnen könnte, da der Gegner überhaupt nicht vorbereitet sei. Aber bei solcherlei Präzedenzfällen sei es sehr unwahrscheinlich, dass dies bei der Revisionsverhandlung oder wie man das nennt, wenn es in die nächste Instanz geht, auch geschehen würde. So, dass ich nun besser diesen Vergleich annehmen solle. Ich habs dann auch so gemacht und die Vehandlung war dementsprechend kurz. Komisch unter anderem, dass die Richterin meinen Anwalt fragte, ob der Betrag brutto oder netto gemeint sei, was dieser mit brutto beantwortete. Das hätte ja eigentlich die Gegenseite beantworten müssen. Und mein kleiner Sozialarbeitermäusegeist war so lahm, dass ich keinen Einspruch erhob. Nun denn. Die Verhandlung war vorbei und ich fragte meinen Anwalt, da noch eine Frage mit meinem Arbeitgeber offen war, ob er denn ein weiteres Mandat übernehmen würde (obwohl ich schon überlegte, dem König abzuschwören).
Er antwortete mir. Aber ich sage euch, ich bin erstmal in eine Lachsalve ausgebrochen. Er lehnte ab und sagte mir, er wolle das auch begründen: nun, meinte er, leider ginge das nicht, denn er wechsele am 1.7. zu meinem Arbeitgeber (als Prokurist und Verantwortlicher für die Personalabteilung). Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. Meine folgenden Phantasien wären eines Thrillers würdig (ein Thema: wie mutiert man von einer süßen Maus zu einer richtig großen und bösen Ratte).
Und jetzt heißt es, erstmal cool down, cool down, cool down, cool down, cool down, cool down, cool down, cool down, cool down, cool down, cool down, cool down…
